§ 1 Definitionen
Die nachfolgenden Begriffe, die in den AGB verwendet werden, sind wie folgt zu verstehen
- Villa historische Villa Lentz in der Allee Wojska Polskiego 84 in Szczecin,
- Besucher Einzelpersonen und organisierte Gruppen, die die Villa besuchen,
- Mitarbeiter der Villa eine Person, die für die Zwecke der Tätigkeiten der Villa angestellt ist.
§ 2 Wochentage und Öffnungszeiten
- Die Villa kann ohne oder mit einem Fremdenführer besichtigt werden.
- Die Bedingung für eine Besichtigung ist die Vorlage einer Eintrittskarte, die für eine bestimmte Art der Besichtigung, ein bestimmtes Datum und eine bestimmte Uhrzeit über das Internetsystem oder, je nach Verfügbarkeit der Eintrittskarten, an der Kasse der Villa oder an einem anderen dafür vorgesehenen Ort gekauft wurde.
- Einzel- und Gruppenführungen finden nach dem Terminplan statt, der auf der Internetseite der Villa Lentz veröffentlicht wird.
- Besichtigungen für Gruppen von mehr als 15 Personen sind nach vorheriger Reservierung per E-Mail an kasa@willa-lentza.pl oder telefonisch unter +48 91 822 84 84 möglich. Die Reservierung sollte mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Besuch erfolgen und bedarf der Bestätigung der Verfügbarkeit durch einen Mitarbeiter der Villa. Sobald das Datum bestätigt ist, wird eine E-Mail an die E-Mail-Adresse gesendet, die die Reservierung bestätigt und einen Link enthält, um die Zahlung über das Online-Zahlungssystem vorzunehmen.
- Die Zahlung muss bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Besichtigungstermin erfolgen. Wenn die Zahlung nicht erfolgt, wird die Reservierung automatisch storniert und das Kartenkontingent geht in den Verkauf.
- Die Villa ist von Dienstag bis Samstag zu den auf der Internetseite angegebenen Zeiten für die Öffentlichkeit zugänglich, vorbehaltlich Absatz 8 dieses Abschnitts, wobei der letzte Einlass spätestens 45 Minuten vor Schließung erfolgt.
- Um die Sicherheit und den Komfort der Besichtigungen zu gewährleisten, darf die Anzahl der Besucher in der Villa zu einer Zeit nicht mehr als 15 Personen betragen. Bei Besichtigungen von Besuchergruppen und organisierten Gruppen werden die Besichtigungsbedingungen jeweils mit dem Organisator der Veranstaltung vereinbart.
- In besonderen Fällen kann die vorübergehende Schließung der Villa oder der vorläufige Ausschluss eines Teils der Exposition von der Besichtigung veranlasst werden. Informationen über die vorübergehende Schließung oder den Ausschluss eines Teils der Ausstellung werden auf der Internetseite der Villa veröffentlicht.
§ 3 Preisliste der Eintrittskarten und Regelungen für die Gewährung von Ermäßigungen
- Besichtigung für individuelle Besucher Preis/1 Pers.
- Besichtigung ohne Führung
- Eintrittskarte 15,00 zł
- Mit Ermäßigung 10,00 zł
- Eintrittskarte für fünf Zloty 5,00 zł
- Besichtigung mit Führung
- Eintrittskarte 25,00 zł
- Mit Ermäßigung 20,00 zł
- Eintrittskarte für fünf Zloty 5,00 zł
- Gruppen ab 10 Personen Preis/1 Pers.
- Besichtigung ohne Führung
Eintrittskarte pro Person 10,00 zł - Besichtigung mit Führung
Eintrittskarte pro Person 20,00 zł - Zum Kauf von ermäßigten Eintrittskarten sind folgende Personen gegen Vorlage der entsprechenden Dokumente berechtigt:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren,
- Studenten,
- Rentner,
- Personen mit anerkannten Behinderungen und ihre Begleitperson,
- Antikommunistische Oppositionelle und Personen, die aus politischen Gründen unterdrückt wurden, bei der Vorlage eines Dokuments der Behörde für Kriegsveteranen und Opfer von Repressionen,
- Mitglieder von Kunstvereinen und Verbänden: SARP, STGU, ZAR, ZPAF, ZPAP,
- ISIC- und EURO26-Karteninhaber.
- Zum Kauf von Eintrittskarten für fünf Zloty sind folgende Personen gegen Vorlage von entsprechenden Dokumenten berechtigt:
- Senioren ab dem 75. Lebensjahr,
- Dozenten von Kunstschulen und Kunsthistoriker,
- Studenten der Kunst, Architektur, Kunstgeschichte, Denkmalpflege und Kulturwissenschaft,
- Schüler der Kunst- und Musikschulen,
- Mitglieder der Organisationen: AICA, SHS, CIMAM und IKT,
- Mitarbeiter von Kunstgalerien und Museen,
- Eine Person, die berechtigt ist, eine ermäßigte Eintrittskarte oder eine Eintrittskarte für fünf Zloty zu kaufen, legt einem Mitarbeiter der Villa Lentz oder einer von ihm bestimmten Person ein gültiges Dokument vor, das den Anspruch auf eine Ermäßigung, zusammen mit einem Personalausweis oder einem anderen Dokument, das die Identität bestätigt. Wenn der Besucher über kein Dokument verfügt, das ihn zum Kauf einer ermäßigten Eintrittskarte berechtigt, ist er verpflichtet, diese an der Kasse der Villa Lentz gegen eine reguläre Eintrittskarte einzutauschen.
- Eine Einzelkarte berechtigt zum Besuch der Wechsel- und Dauerausstellungen, die in der Villa präsentiert werden. Eintrittspreise enthalten die Mehrwertsteuer.
- Für andere Veranstaltungen, die von der Villa Lentz organisiert werden, wie z. B. Sonderausstellungen, Bildungsveranstaltungen, Konzerte oder andere Veranstaltungen, behält sich die Villa Lentz das Recht vor, andere als die oben beschriebenen Einlassbestimmungen festzulegen. Diese Bedingungen werden auf der Internetseite bekannt gegeben.
- Bei Konzerten, die auf dem Gelände und im Garten der Villa stattfinden, gibt es keine nummerierten Sitzplätze. Die Art (Stühle, Sessel, Bänke, Kissen usw.) und Anzahl der Sitzplätze kann bei jedem Konzert variieren. Die Sitzplätze werden besetzt, wenn das Publikum eintrifft. Die Villa behält sich das Recht vor, einige Plätze für geladene Gäste, Künstler und Medien zu reservieren.
§ 4 Ordnung und Besichtigungsregeln
- Die Besucher sind verpflichtet, diese Ordnung zu beachten und den Hinweisen und Anweisungen des Fremdenführers und der Mitarbeiter der Villa nachzukommen.
- Besucher sind verpflichtet, die Besichtigungszeiten gemäß dem Besichtigungsplan einzuhalten. Die gekaufte Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt in die Villa für einen bestimmten Tag und eine bestimmte Uhrzeit, die auf der Eintrittskarte angegeben sind.
- Die Besucher erklären sich damit einverstanden, dass sie während ihrer Besichtigung fotografiert und gefilmt (Bildaufnahme) werden. Die Verwaltung der Villa hat das Recht zur kostenlosen, unentgeltlichen und territorial unbegrenzten Nutzung des aufgenommenen Bildes und der Stimme der Besucher, insbesondere zu Werbe- und Informationszwecken, u. a. auf der Internetseite der Villa, in den sozialen Kanälen der Villa, sowie zur Weitergabe der entstandenen Dokumentation an Dritte, insbesondere an die Stadtverwaltung Szczecin, Sponsoren oder Partner.
- Während des Besuchs der Villa ist das Fotografieren mit Blitzlicht, der Verzehr von Speisen und Getränken, das Rauchen, das Ablegen von Müll und die Störung der öffentlichen Ordnung verboten.
- Das Fotografieren darf die Ordnung nicht stören, andere Personen nicht am Besuch oder an der Besichtigung der Exponate hindern.
- Das Fotografieren und Filmen von Bestandteilen der Sicherheitsanlagen in der Nähe von Exponaten und in den Ausstellungsräumen ist verboten.
- Bei Zweifeln über die Art der Aufnahmen oder des Filmens wird die endgültige Entscheidung von einem Mitarbeiter der Villa getroffen. Ein Mitarbeiter der Villa kann jederzeit die Unterlassung des Fotografierens oder Filmens anordnen, wenn dies gegen die Bestimmungen dieser Ordnung verstößt.
- Der Zutritt zur Villa ist Personen untersagt, die unter dem Einfluss von Alkohol stehen oder sich so verhalten, dass sie die Sicherheit der Sammlungen oder anderer Besucher gefährden, die Ordnung der Besuche stören oder gegen allgemein anerkannte Verhaltensnormen an öffentlichen Orten verstoßen.
- Es ist verboten, die Exponate in der Villa zu berühren, mit Ausnahme von Multimedia-Geräten, die in den Ausstellungen für interaktive Besichtigungen installiert sind.
- Haustiere sind in der Villa und im angrenzenden Garten nicht erlaubt.
- Die Besucher können die Garderobe kostenlos benutzen, aber die Villa Lentz behält sich das Recht vor, für die dort aufbewahrten Gegenstände keine Haftung zu übernehmen.
§ 5 Schlussbestimmungen
- Die Verwaltung der Villa behält sich das Recht vor, organisierte Gruppen sowie Einzelbesucher, die die Ordnung der Besichtigung nicht einhalten oder gegen die Bestimmungen dieser Ordnung verstoßen, ohne Rückerstattung der gezahlten Besichtigungsgebühren den Eintritt zu verwehren oder zum Verlassen der Villa aufzufordern.
- Mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder der Reservierung eines Besichtigungstermins erkennt der Besucher die Bestimmungen der vorliegenden AGB an.