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Die Termine für die Besichtigung der Villa haben sich geändert! Hier finden Sie den Terminplan für Oktober. Besichtigung
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Besuchs- und Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen in der Villa Lentz

§1 – Definitionen

Die folgenden Begriffe, die im Text der Besuchs- und Teilnahmebedingungen verwendet werden, sind wie folgt zu verstehen:
  • Die Villa – das Gebäude der historischen Villa Lentz in der Allee Wojska Polskiego 84 in Szczecin mit dem dazugehörigen Garten,
  • Veranstalter – die Kultureinrichtung Villa Lentz oder jede andere Einrichtung, die eine Veranstaltung in der Villa organisiert,
  • Besucher – Einzelbesucher und organisierte Gruppen,
  • Veranstaltungsteilnehmer – Personen, die an den Veranstaltungen teilnehmen, die in der Villa organisiert werden (bezieht sich auf das Gebäude und den Garten)
  • Mitarbeiter der Villa Lentz – Personen, die im Rahmen der Tätigkeiten in der Villa Lentz beschäftigt sind, unabhängig von der Rechtsgrundlage der Beschäftigung.

§2 – Öffnungstage und -zeiten für Besucher

  • Die Villa kann ohne oder mit einem Fremdenführer besichtigt werden.
  • Voraussetzung für den Besuch ist die Vorlage einer Eintrittskarte, die für eine bestimmte Art von Besichtigung und ein bestimmtes Datum sowie eine bestimmte Uhrzeit über das Online-System oder, je nach Verfügbarkeit, an der Kasse der Villa Lentz bzw. an einem anderen dafür vorgesehenen Ort erworben wurde.
  • Individuelle und geführte Gruppenbesichtigungen finden nach dem Terminplan statt, der auf der Internetseite der Villa Lentz einsehbar ist.
  • Besichtigungen für organisierte Gruppen von mehr als 15 Personen sind nach vorheriger Terminreservierung per E-Mail an kasa@willa-lentza.pl oder telefonisch unter 0048 91 8448282 möglich. Die Terminreservierung sollte mindestens 3 Wochen vor der geplanten Besichtigung erfolgen und bedarf der Bestätigung der Verfügbarkeit durch einen Mitarbeiter der Villa Lentz. Nach der Bestätigung des Termins wird eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt, in der die Buchung bestätigt wird und ein Link zur Zahlung über das Online-Zahlungssystem bereitgestellt wird.
  • In dem Fall, auf den in Absatz 4 Bezug genommen wird, muss die Zahlung mindestens 7 Tage vor dem geplanten Reisetermin erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der im ersten Satz genannten Frist, wird die Buchung automatisch storniert und der Kartenbestand geht in den Verkauf.
  • Die Villa ist von Dienstag bis Samstag zu den auf der Internetseite angegebenen Zeiten für die Öffentlichkeit zugänglich, vorbehaltlich Absatz 8 dieses Abschnitts, wobei der letzte Einlass spätestens 45 Minuten vor Schließung erfolgen muss.
  • Um die Sicherheit und den Komfort der Besucher zu gewährleisten, darf die Anzahl der Besucher in der Villa zu einem bestimmten Zeitpunkt 15 Personen nicht überschreiten. Bei Besuchen von organisierten Gruppen mit mehr als 15 Personen werden die Besuchsbedingungen in jedem Einzelfall mit dem Vertreter der Gruppe vereinbart.
  • In besonderen Fällen kann die vorübergehende Schließung der Villa oder der Ausschluss eines Teils der Ausstellung von der Öffentlichkeit angeordnet werden. Informationen über die vorübergehende Schließung oder den Ausschluss von Teilen der Ausstellung werden auf der Internetseite der Villa Lentz veröffentlicht.

§3 – Eintrittspreise für Besichtigungen und Bestimmungen für Ermäßigungen

  • Eintrittskarten für Besichtigungen für Einzelpersonen – Preis / 1 Person.
    • Besichtigung ohne Führung
      • Einfache Eintrittskarte – 15,00 zł
      • Eintrittskarte mit Ermäßigung – 10,00 zł
      • Eintrittskarte für fünf Złoty – 5,00 zł
    • Besichtigung mit Führung
      • Einfache Eintrittskarte – 25,00 zł
      • Eintrittskarte mit Ermäßigung – 20,00 zł
      • Eintrittskarte für fünf Złoty – 5,00 zł
  • Eintrittskarten für Gruppen – für Gruppen von mehr als 10 Personen – Preis / 1 Person.
    • Besichtigung ohne Führung
Gruppenkarte – 10,00 zł
  • Besichtigung mit Führung
Gruppenkarte – 20,00 zł
*Die Eintrittspreise enthalten die MwSt.
  • Folgende Personen sind zum Erwerb von ermäßigten Eintrittskarten berechtigt, sofern sie die entsprechenden Dokumente zum Nachweis ihrer Ermäßigung vorlegen:
    • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr,
    • Studenten,
    • Rentner,
    • Personen mit einer anerkannten Behinderung und ihre Begleiter,
    • Antikommunistische Oppositionelle und Personen, die aus politischen Gründen unterdrückt wurden, auf der Grundlage eines Dokuments des Büros für Kriegsveteranen und Opfer von Repressionen,
    • Mitglieder von Kunstvereinen und -verbänden: SARP, STGU, ZAR, ZPAF, ZPAP,
    • Inhaber von ISIC- und EURO26-Karten,
    • Nutzer der Stettiner Touristenkarte.
  • Die folgenden Personen sind berechtigt, Eintrittskarten zum Preis von fünf Złoty zu erwerben, wenn sie entsprechende Dokumente vorlegen, die ihren Anspruch auf die Ermäßigung bestätigen:
    • alle Senioren ab 75 Jahre
    • Dozenten an Kunsthochschulen und Kunsthistoriker
    • Studierende der Kunst, Architektur, Kunstgeschichte, Denkmalpflege und Kulturwissenschaften,
    • Schüler von Kunst- und Musikgymnasien,
    • Mitglieder der Organisationen: AICA, SHS, CIMAM und IKT,
    • Mitarbeiter von Kunstgalerien und Museen.
  • Eine Person, die berechtigt ist, eine ermäßigte Eintrittskarte oder eine Eintrittskarte für fünf Złoty zu erwerben, ist verpflichtet, einem Mitarbeiter der Villa Lentz oder einer von ihm beauftragten Person ein gültiges Dokument, das den Anspruch auf die Nutzung der Ermäßigung bestätigt, zusammen mit einem Personalausweis oder einem anderen Dokument, das die Identität bestätigt, vorzulegen, es sei denn, das Dokument, das den Anspruch auf die Nutzung der Ermäßigung bestätigt, ist auch ein Nachweis der Identität. Bei Nichtvorlage eines Dokuments, das den Anspruch auf den Erwerb einer ermäßigten Eintrittskarte bzw. einer Eintrittskarte für fünf Złoty bestätigt, ist der Besucher verpflichtet, die gekaufte Eintrittskarte an der Kasse der Villa gegen eine normale Eintrittskarte umzutauschen.
  • Eine einfache Eintrittskarte für die Villa berechtigt zum Besuch der Wechsel- und Dauerausstellungen in der Villa.

§4 – Ordnung und Bestimmungen der Besichtigung

  • Die Besucher sind verpflichtet, die vorliegenden Besuchs- und Teilnahmebedingungen zu beachten und den Hinweisen und Empfehlungen der Fremdenführer und der Mitarbeiter der Villa Lentz nachzukommen.
  • Die Besucher sind verpflichtet, die Öffnungszeiten gemäß dem Besichtigungsprogramm einzuhalten. Die gekaufte Eintrittskarte berechtigt den Besucher zum einmaligen Eintritt in die Villa an dem auf der Karte angegebenen Tag und zu der angegebenen Uhrzeit.
  • Das Fotografieren mit Blitzlicht, der Verzehr von Speisen und Getränken, das Rauchen, das Ablegen von Müll und die Störung der öffentlichen Ordnung sind während der Besichtigung der Villa verboten.
  • Das Fotografieren darf die Ordnung nicht stören und andere Personen nicht am Besuch oder an der Besichtigung der Exponate hindern.
  • Das Fotografieren oder Filmen von Teilen der Bewachungsanlagen, die sich auf den Exponaten und in den Ausstellungsräumen befinden, ist verboten.
  • Bei Unklarheiten über die Art der Foto- oder Filmaufnahme trifft ein Mitarbeiter der Villa Lentz die endgültige Entscheidung. Ein Mitarbeiter der Villa Lentz kann jederzeit anordnen, dass das Fotografieren oder Filmen eingestellt wird, wenn es gegen die Bestimmungen der vorliegenden Besuchs- und Teilnahmebedingungen verstößt.
  • Das Berühren von Ausstellungsstücken in der Villa ist verboten, mit Ausnahme von Multimedia-Geräten, die in den Ausstellungen für interaktive Führungen installiert sind.
  • Die Besucher werden gebeten, ihre Oberbekleidung sowie größere Gepäckstücke und Regenschirme in der kostenlosen Garderobe abzugeben, wobei die Villa Lentz keine Verantwortung für die dort abgegebenen Gegenstände übernimmt.

§5 – Bestimmungen für die Teilnahme an Kultur- und Bildungsveranstaltungen

  • Bei Kultur- oder Bildungsveranstaltungen, die von der Villa Lentz organisiert werden, wie z.B. Sonderausstellungen, Bildungsveranstaltungen, Konzerte oder andere Veranstaltungen, behält sich die Villa Lentz das Recht vor, andere als die oben beschriebenen Einlassregeln aufzustellen. Diese Bedingungen werden auf der Internetseite bekannt gegeben.
  • Teilnehmer von Veranstaltungen, die im Gebäude der Villa stattfinden, müssen ihre Oberbekleidung sowie größere Gepäckstücke und Regenschirme in der kostenlosen Garderobe abgeben, wobei die Villa Lentz keine Verantwortung für die dort abgegebenen Gegenstände übernimmt.
  • Die Sitzplätze für Veranstaltungen auf dem Gelände der Villa, einschließlich des Gartens, können unnummeriert sein. Die Art (Stühle, Sessel, Bänke, Kissen usw.) und Anzahl der Sitzplätze kann bei jeder Veranstaltung variieren. Die Plätze werden besetzt, sobald das Publikum eintrifft. Die Villa Lentz behält sich das Recht vor, einige Plätze für geladene Gäste, Künstler und Medien zu reservieren.

§6 – Datenschutz

Der Besucher/Teilnehmer der Veranstaltungen ist damit einverstanden, dass er fotografiert und gefilmt wird (Bildaufzeichnung). Die Verwaltung der Villa Lentz ist berechtigt, das aufgenommene Bildmaterial der Veranstaltungsteilnehmer unentgeltlich und räumlich unbeschränkt zu nutzen, insbesondere zu Werbe- und Informationszwecken, z.B. auf der Internetseite und auf den Social-Media-Profilen der Villa Lentz, sowie die entstandene Dokumentation Dritten, insbesondere der Stadt Szczecin, Sponsoren oder Partnern, zur Verfügung zu stellen.

§7 – Schlussbestimmungen

  • Der Zutritt zur Villa ist Personen untersagt, die unter dem Einfluss von Alkohol stehen oder sich in einer Weise verhalten, die die Sicherheit der Sammlungsstücke oder der Besucher bzw. Teilnehmer von Veranstaltungen gefährden könnte, oder die gegen die allgemein anerkannten Verhaltensregeln in öffentlichen Räumen verstoßen.
  • Die Verwaltung der Villa Lentz behält sich das Recht vor, eine organisierte Gruppe oder Einzelpersonen, die sich nicht an die Bestimmungen dieser Besuchs- und Teilnahmebedingungen halten, nicht einzulassen oder auszuschließen, ohne dass die gezahlten Eintrittskarten zurückerstattet werden.
  • Tiere, mit Ausnahme eines speziell gekennzeichneten Assistenzhundes, sind auf dem Gelände der Villa und im angrenzenden Garten nicht erlaubt.
  • Mit dem Kauf einer Eintrittskarte für eine Besichtigung oder eine kulturelle Veranstaltung sowie der Buchung eines Besichtigungstermins werden diese Bedingungen von den Besuchern und Teilnehmern der Veranstaltung akzeptiert.
  • Die Villa Lentz verfolgt eine Politik der Barrierefreiheit für Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie auf der Internetseite willa-lentza.pl.